Die Pflege und Bepflanzung nach der Beerdigung
13. Januar 2023Je nach Bundesland, Gemeinde oder auch Friedhofsverwaltung wird die Herrichtung und Pflege eines Grabes nach einer Sargbestattung unterschiedlich gehandhabt. Ob die Arbeiten von der Friedhofsgärtnerei oder den Angehörigen selbst durchgeführt werden, es sind im Prinzip die gleichen Schritte.
Zunächst werden nach 4 bis 8 Wochen eventuell vorhandene Kränze und überschüssige Erde entfernt. Dann kann ein provisorischer Grabhügel angelegt und mit frischer Pflanzerde befüllt werden. Jetzt wird eine vorläufige Bepflanzung z.B. mit Pflanzschalen oder mit Bodendeckern vorgenommen. Je nach Art des Untergrunds dauert es bis zu 3 Monate nach der Sargbestattung, innerhalb derer sich die Graberde vollständig senkt. Danach kann das Grab abschließend z.B. mit Abdeckplatten aus Naturstein oder auch einem Steingarten hergerichtet werden, sofern die Jahreszeit und die Witterung es erlauben.
Nach einer Urnenbeisetzung kann dagegen die Grabpflege und -gestaltung oft sofort beginnen. Verantwortlich für die Grabpflege ist im Allgemeinen die nutzungsberechtigte Person für die Grabstätte, die den Vertrag unterzeichnet hat. Falls das die verstorbene Person selbst war, geht das Nutzungsrecht und damit die Verantwortung an den oder die Erben über. Wie die Grabpflege stattfindet, regelt die Friedhofssatzung. Darin finden sich z.B. auch Angaben zur Art der zu verwendenden Erde, ob man Rindenmulch verwenden darf oder auch eine kleine Hecke setzen muss.